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 Sehr geehrten Damen und Herren,

auf den folgenden Seiten möchten wir uns, die Kanzlei Lars Schönherr aus Chemnitz/Sachsen vorstellen und Ihnen einen Überblick über unsere Tätigkeitsfelder verschaffen.

Für konkrete Anfragen können Sie unser Mailformular nutzen und im Downloadbereich wichtige Formulare für die Bearbeitung Ihres Anliegen herunterladen.

Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Wie sollte man sich verhalten?

Zunächst sollte die Unfallstelle abgesichert werden.
Sind Personen zu Schaden gekommen oder besteht der Verdacht, dass Unfallbeteiligte unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, so sollte unbedingt die Polizei gerufen werden.
Bei Blechschäden ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht unbedingt erforderlich. Wichtig ist jedoch, die
Daten aller Beteiligten,
die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge,
die Fahrzeugtypen und
die Versicherungsdaten in einem Unfallprotokoll festzuhalten.
Sinnvoll ist auch die Fertigung einer Unfallskizze bzw. von Fotos der Unfallstelle.

Auch wenn man aus Sicherheitsgründen zur Räumung der Unfallstelle verpflichtet ist, sollten nach Möglichkeit Unfallfotos, die die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge festhalten, gefertigt werden.
Auch von eventuellen Unfallzeugen sind Namen und Anschriften zu sichern. Keinesfalls sollte voreilig ein Schuldanerkenntnis unterschrieben werden. Dies kann zur Folge haben, dass die gegnerische Versicherung eine Regulierung des Schadens verweigert. Unabhängig von der Schuldfrage sollte der Schaden der eigenen Haftpflichtversicherung unverzüglich (spätestens innerhalb eine Woche) gemeldet werden.

Bei der Feststellung der Schuldfrage durch die Polizei sollte Vorsicht angebracht sein, da diese lediglich mit der Schadensfeststellung beauftragt ist und nicht mit der Klärung der Schuldfrage.
Hinsichtlich der Geltendmachung des Schadens und der Klärung der Schuldfrage sollte sachkundiger Rat durch einen Rechtsanwalt eingeholt werden. Dieser kann gegebenfalls die Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernehmen.

Im Bereich des Verkehrsrechtes können wir Sie in Fragen zu

– Verkehrsstrafrecht
– Ordnungswidrigkeiten
– Bußgeldbescheid/Fahrverbot/Punkte
– Führerschein, Entzug u. MPU

 beraten und vertreten.

Strafrecht

Jeder kennt das Problem, dass außerhalb von Bürozeiten ein dringender Rechtsrat benötigt wird oder die gewohnte Vertretung nicht erreichbar ist. Deshalb haben sich Strafverteidiger aus dem Raum Chemnitz zusammengeschlossen, um einen Notdienst für dringende strafrechtliche Angelegenheiten zu installieren. Damit ist außerhalb der üblichen Kanzleizeiten immer ein im Strafrecht versierter Rechtsanwalt erreichbar. Jeder der hier beteiligten Rechtsanwälte hat in regelmäßigen Abständen Notdienst.

Auch Rechtsanwalt Lars Schönherr beteiligt sich an dieser freiwilligen Serviceleistung. Er ist in äußerst dringlichen Angelegenheiten über folgende Rufnummer erreichbar.

0172 – 7983740

Diese Rufnummer sollte allerdings nur in strafrechtlichen Notfällen (Festnahmen, Hausdurchsuchungen etc.) verwendet werden.

Im Bereich des Strafrechtes können wir Sie in Fragen zu:

– allgemeines Strafrecht, Strafprozessrecht
– Durchsuchung
– Inhaftierung
– Haftbeschwerde
– Haftprüfung
– Nebenklage/Strafanzeige
– Kapitalstrafverfahren
– Jugendstrafrecht 
BTM-Gesetz (Betäubungsmittelgesetz)
– Haftbeschwerde Prüfung

beraten und vertreten.

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